Mandanten-Rundschreiben 2/2010

Allgemeines

Steuertermine im Februar 2010


Fälligkeit 10.02.          Ende Zahlungsschonfrist 15.02.

• Lohnsteuer:              mtl.
• Umsatzsteuer:          mtl., Antrag auf Dauerfristverlängerung

Fälligkeit 15.02.          Ende Zahlungsschonfrist 18.02.

• Gewerbesteuer:      1/4-jährlich
• Grundsteuer:          1/4-jährlich

Zahlung mit/per               Eingang/Gutschrift beim Finanzamt
• Überweisung                 Gutschrift spätestens am Ende der Schonfrist
• Scheck                        Eingang drei Tage vor Fälligkeit
• Bargeld                        Eingang am Tag der Fälligkeit


Sonstige Termine

Sozialversicherungsbeiträge:

22.02. Übermittlung Beitragsnachweise
24.02. Fälligkeit (voraussichtliche) Beitragsschuld Februar 2010
           zzgl. restliche Beitragsschuld Januar 2010


Wert der Sachbezüge 2010
Freie Verpflegung – Freie Unterkunft – Freie Wohnung

Freie Verpflegung

Für die freie Verpflegung gelten einheitlich in den alten und
neuen Bundesländern ab 1.1.2010 folgende Werte:



Freie Unterkunft

Der Sachbezug wird unterschieden in „freie Unterkunft“ und „freie
Wohnung“. Dabei gilt als Wohnung eine in sich geschlossene
Einheit von Räumen, die zur Führung eines selbstständigen
Haushalts geeignet sind. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, handelt es sich um eine Unterkunft, für die einheitlich in den alten
und neuen Bundesländern folgende Werte gelten:



Freie Wohnung

Stellt der Arbeitgeber eine Wohnung zur Verfügung, ist diese im
Grundsatz mit dem ortsüblichen Mietpreis unter Berücksichtigung
der sich aus der Lage der Wohnung zum Betrieb ergebenden Beeinträchtigungen
zu bewerten. Dabei sind gesetzliche oder vertragliche
Mietpreisbindungen, z.B. imsozialenWohnungsbau, zu beachten.
Ist im Einzelfall die Feststellung des ortsüblichen Mietpreises
mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten verbunden, kann als
Ausnahme die Wohnung mit 3,55 €/m² monatlich, bei einfacher
Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad/Dusche) mit
2,88 €/m² monatlich bewertet werden.

„Zweite Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
vom 19.10.2009 – "Sozialversicherungsentgeltverordnung –
SvEV" (BGBl 2009 I S. 3.667)

Gesetzesänderung Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Das kurz vor Jahresende 2009 vom Bundesrat verabschiedete
Wachstumsbeschleunigungsgesetz sieht u.a. folgende wesentliche
Änderungen vor:
– Wahlrecht der Sofortabschreibung für GWG bis 410 €(statt
   der Pool-Abschreibung);
– Erhöhung des Kindergelds um 20 €/mtl.;
– Erhöhung Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung/
   Erziehung/Ausbildung auf insgesamt auf 3.504 € /7.008 €
   (ledig/verheiratet);
– Kürzung der Hinzurechnung bei der Gewerbesteuer von
   Miet- und Pachtzinsen für die Nutzung unbeweglicher
   Wirtschaftsgüter auf 50% (bisher 65%);
– Bei der Erbschaftsteuer wird für Erwerber der Steuerklasse
   II (z.B. Geschwister) ein geringerer Steuertarif eingeführt. Die
   Voraussetzungen für den Verschonungsabschlag (Behaltefrist
   und Lohnsumme) beim Betriebsvermögen werden reduziert;
   die Lohnsummenerfordernis entfällt für Betriebe mit
   nicht mehr als 20 Beschäftigten (bislang 10);
– Auf kurzfristige Beherbergungsleistungen ist ab 1.1.2010
   der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% anzuwenden.
   Dies gilt jedoch nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der
   Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt
   für die Vermietung abgegolten sind (z.B. Frühstück in einem Hotel).

Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums vom 30.12.2009
(BGBl. I - BGBl. 2009 I S. 3950)